Festgestellt wurden dabei häufig angeblich „selbständige Reinigungskräfte (insbesondere bei Zimmermädchen)“ und bei geringfügig Beschäftigten die unzulässige Abwälzung der pauschalierten Sozialversicherung in Höhe von 30 Prozent auf diese Arbeitnehmer. Erfreulich ist, dass der Zoll offensichtlich bei Feststellung eines Mindestlohnverstoßes gleichzeitig auch gegen den davon profitierenden Kunden im Rah – men eines zusätzlichen Ermittlungsverfahrens vorgeht. Der Zoll in München hat veröffentlicht, dass als Ergeb – nis der Kontrollen in verschiedenen Oberklasse-Hotels in München bereits zwei Verfahren gegen die Hotelbetreiber eingeleitet worden sind und damit zu rechnen sei, dass noch weitere Verfahren folgen werden.
Der Zoll erhält täglich eine Vielzahl von Hinweisen zur Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und zu Mindestlohnverstößen.
Zwischenzeitlich hat der Zoll eine Statistik über Ergebnisse der bisherigen Prüfungen der Finanz kontrolle Schwarzarbeit im Gebäudereiniger-Handwerk für den Auswertungszeitraum Januar bis Juni 2008 veröffentlicht. Obwohl in diesem Zeitraum keine Schwerpunktprüfung erfolgt ist, zeigen die Zahlen, dass der Zoll auch in dieser Zeit sehr aktiv war.
An den Zahlen lässt sich auch eine veränderte Prüfungsmethodik ablesen. Im Vergleich zur Anzahl der geprüften Betriebe ist eine sehr hohe Anzahl an eingeleiteten Ordnungswidrigkeits verfahren und Strafverfahren festzustellen.
Dies belegt, dass der Zoll außerhalb der Schwerpunktprüfungen gezielte Prüfungen mit konkreten Verdachts momenten aufgrund von Mitteilungen bzw. eigenen Ermittlungen vornimmt, an Stelle der verdachtslosen Routineprüfungen.
Auswertezeitraum Januar bis Juni 2008
- Anzahl der Personenbefragungen 5.119
- darunter Anzahl der Personenbefragungen AEntG 2.047
- Anzahl der Arbeitgeberprüfungen 584
- darunter Anzahl der Arbeitgeberprüfungen AEntG 229
- Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren 1.614
- davon Mindestlohnverstöße 112
- Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren 1.828
- Summe der festgesetzten Geldbußen 330.052,21 €
- Summe der festgestellten Schadenssumme 11.083.633,33 €





